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Zur Person und Werdegang

Dr. Stefan von Holst, geboren in Berlin, beendete nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und München mit dem zweiten Staatsexamen in Bayern seine juristische Ausbildung. Im Jahre 1966 promovierte er an der Universität Köln über das arbeitsrechtliche Thema „Ausländischer Vorbilder zur Neugestaltung des deutschen Schlichtungsrecht – Entwurf eines Schlichtungsgesetztes".

Seit Mai 1966 ist Dr. von Holst in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt und seit 1976 bis 2009 als Notar tätig. Er kann vor sämtlichen deutschen Gerichten auftreten, ausgenommen sind Zivilverfahren, die bei dem Bundesgerichtshof anhängig sind.

Fremdsprachen: Französisch

Mitgliedschaften:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Deutscher Anwaltsverein, Deutsche Anwalts- und Steuerberatungsvereinigung für mittelständische Wirtschaft e.V.