Zur Person und Werdegang
Dr. Stefan von Holst, geboren in Berlin, beendete nach dem Studium der
Rechtswissenschaften in Heidelberg und München mit dem zweiten Staatsexamen
in Bayern seine juristische Ausbildung. Im Jahre 1966 promovierte er an der
Universität Köln über das arbeitsrechtliche Thema „Ausländischer Vorbilder
zur Neugestaltung des deutschen Schlichtungsrecht – Entwurf eines
Schlichtungsgesetztes".
Seit Mai 1966 ist Dr. von Holst in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt und seit 1976 bis 2009 als Notar tätig. Er kann vor sämtlichen deutschen Gerichten auftreten, ausgenommen sind Zivilverfahren, die bei dem Bundesgerichtshof anhängig sind.
Fremdsprachen: Französisch
Mitgliedschaften:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Deutscher Anwaltsverein, Deutsche Anwalts- und Steuerberatungsvereinigung für mittelständische Wirtschaft e.V.
Seit Mai 1966 ist Dr. von Holst in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt und seit 1976 bis 2009 als Notar tätig. Er kann vor sämtlichen deutschen Gerichten auftreten, ausgenommen sind Zivilverfahren, die bei dem Bundesgerichtshof anhängig sind.
Fremdsprachen: Französisch
Mitgliedschaften:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Deutscher Anwaltsverein, Deutsche Anwalts- und Steuerberatungsvereinigung für mittelständische Wirtschaft e.V.