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Anwaltschaftliche Beratungs- und Prozessfelder

Zivilrecht

Seit den siebziger Jahren ist Dr. von Holst in den genannten Zivilrechtsbereichen vorwiegend rechtsberatend sowie rechtsgestaltend und, wenn sich ein Interessenausgleich nicht erzielen lässt, forensisch tätig.

Dr. von Holst kann auf seine speziellen Erfahrungen als Notar zurückgreifen. Es ist ihm ein wichtiges Prinzip, konflikt- und risikobehaftete Konstellationen vorausschauend zu vermeiden oder bei deren Bewältigung behilflich zu sein. Nach wie vor gehört zu einem der Schwerpunkte der Tätigkeit von Dr. von Holst der Entwurf von Urkunden, Verträgen und sonstigen Erklärungen, die einer notariellen Beurkundung bedürfen. Die Beurkundungen werden durch Notar Dr. Rolf Jörke oder bei seiner Verhinderung durch Dr. von Holst als dessen amtlich bestellter Vertreter durchgeführt.

Bisher ist es in keinem einzigen Fall zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsbeteiligten über die Anwendung oder Auslegung der von Dr. von Holst entworfenen bzw. verhandelten Verträge oder Urkunden gekommen.

Arbeitsrecht

- Kündigungsrecht, einschließlich der Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Gestaltung von Verträgen mit Vorständen, Geschäftsführern und anderen leitenden Mitarbeiter

Architektenrecht

- Beratung von Architekten und Bauherren, einschließlich der Vertretung in Honorarverfahren
- Architektenverträge

Bau- und Immobilienrecht

- Privater und gewerblicher An- und Verkauf von Grundstücken
- Betreuung von Bauträgern vom Ankauf eines Grundstücks bis zu dessen Vermarktung nach der Bebauung
- Objektentwicklungen, einschließlich der Bestellung von Erbbaurechten
- Grundpfandrechte, Nießbrauch, Dienstbarkeiten
- Vermietung gewerblicher Objekte
- Bauverträge

Erbrecht

Beratung, forensische Vertretung, Erstellung von Entwürfen, zum Beispiel von
- Schenkungsverträgen einschließlich vorweggenommener Erbfolgeregelungen
- Testamente und Erbverträge, auch mit Bezug auf ausländisches Recht, Erbscheinsanträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Eheverträgen, Adoptionen,
- Familienstiftungen, gemeinnützige GmbH

Gesellschafts- und Handelsrecht

- Gründung von Handels- und BGB-Gesellschaften und deren Betreuung
- Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
- Liquidation von Gesellschaften
- Auseinandersetzungen mit und unter Gesellschaftern
- Unternehmensverträge
- Veräußerung von Unternehmen
- Gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Allgemeines Zivilrecht

- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - Familienstiftungen und Stiftungen

Zivilprozessrecht

- forensische Vertretung in Zivilverfahren bundesweit einschließlich vor den Arbeitsgerichten, mit Ausnahme vor dem Bundesgerichtshof.