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von Holst Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. von Holst unterhält seit Jahrzehnten in Frankfurt am Main eine im Zivil- sowie im Wirtschaftsrecht eingeführte Anwalts- und Notariatspraxis; er arbeitet mit dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Rolf Joerke in der Kanzlei Jörke von Holst zusammen, um seinen Mandanten u. a. weiterhin notarielle Dienstleistungen anzubieten.